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Gressoney / Alagna Freeride
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Freeride Gressoney / Alagna
Die schönsten Abfahrten auf der Südseite der Mt. Rosa

Zwischen dem Val Sesia im Piemont und dem Val d'Ayas im Aostatal liegt eine der größten Skischaukeln der Alpen. Seit den frühen 90er Jahren wird hier vor der grandiosen Kulisse des Mt. Rosa Massivs hauptsächlich abseits der Pisten gefahren.

Als wir zum ersten Mal nach Gressoney kamen, trauten wir unseren Augen nicht. Ein riesiges Skigebiet mit unbegrenztem Offpiste Potential. Die Liftanlagen waren etwas antiquiert, viele Gebäude waren nicht mehr bewohnt und das Skigebiet war unter der Woche wie leer gefegt, es war ein Paradies für Freerider.

Heute sind viele der Liftanlagen erneuert und es gibt ein paar neue Hotels und etwas mehr Menschen. Aber das kann die Region gut vertragen, verglichen zu den meisten Skiregionen in den Ostalpen ist hier immer noch wenig los.
Jede Menge Abfahrten durch spektakuläre Gletscherbrüche und steile Felsrinnen, genauso wie gemäßigtes Terrain ist hier im Überfluß vorhanden.
Unsere Hotels liegen direkt an der Seilbahn. Das Hotel Nordend*** hat neben einer gemütlichen Bar mit offenem Kaminfeuer auch eine hervorragende Küche und zählt zu den besten Häusern im Tal.

7 Tage
3 - 4 Personen min. & max.
Programmablauf
1. Tag: Anreise
Hotel Nordend
Abendessen

Anreise, Ausrüstungscheck, Gebietspäsentation durch den Bergführer.

2. Tag: Val d'Olen, Stolemberg, Valle Salza
↓ ca. 5.000 Hm 6 Std.
Hotel Nordend
Frühstück, Abendessen

Val d'Olen, Stolemberg, Valle Salza - Staffal

3. Tag: Heliskiing Cavallo - Alagna
↓ ca. 5.000 Hm 6 Std.
Hotel Nordend
Frühstück, Abendessen

Heliskiing: Flug zum Col Locce - Abfahrt zum Rif. Zamboni (Valle Anzasca) , Rückflug zum Cavallo - Abfahrt Alagna.

4. Tag: Freeride
Hotel Nordend
Frühstück, Abendessen

Passo Zube (ca. 30 min Aufstieg mit Fellen oder zu Fuss) - Valle d'Otro, oder Malfatta (ca. 50 m Abseilen) beide Abfahrten enden in Alagna

5. Tag: Heliskiing
Hotel Nordend
Frühstück, Abendessen

Heliskiing: Flug auf die Quintino Sella Hütte (3578 m) - Abfahrt nach Staffal, Flug oder mit Fellen Passo Bettolina (2905 m) - Piani di Verra.

6. Tag: Freeride
Hotel Nordend
Frühstück, Abendessen

Valle Perduta - Staffal

7. Tag: Freeride und Heimreise
Hotel Nordend
Frühstück

Je nach Schneelage fahren wir noch ein paar kurze Runs vom Passo Salati oder Punta Indren.

Heimreise.

Tourstart / Treffpunkt

Hotel Nordend 18 Uhr

Ende der Tour

Hotel Nordend 13 Uhr

Leistungen & Zusatzkosten

Im Preis enthalten:

  • 5 Tage Freeriden u. Heliskiing mit Bergführer
  • 6 x Ü/HP/DZ im Hotel
  • Reiseleitung und Organisation
  • Lawinen u. Gletscherausrüstung leihweise
  • Tourismusabgaben
  • 1 % for the Planet

Nicht im Preis enthalten:

  • Skipass 5 Tage ca. 300 Euro
  • Heliskiing optional je nach Anzahl der Flüge ca, 300 - 800 Euro
  • Getränke und Verpflegung außerhalb der Halbpension
  • Reiserücktrittsversicherung

Bilder zur Tour

Termin auf Anfrage

Für Gruppen ab 3 - 4 Teilnehmer

Weitere Informationen
Heliskiing
  • Heliskiing ist optional in jeder Woche möglich.
  • Die Landeplätze befinden sich zwischen 3.000 und 4.000 Meter und es sind 1 - 3 Flüge pro Tag möglich.
  • Die Verwendung eines ABS Rucksack ist vorgeschrieben.
  • Heliskiing ist am besten für geschlossene Gruppen geeignet.
  • Bei Gruppen mit individueller Belegung müssen alle Teilnehmer einem Heliprogramm zustimmen.
  • Die Kosten der Heliflüge werden auf die Anzahl der mitfliegenden Gäste geteilt.
  • Maximale Teilnehmerzahl pro Bergführer sind 4 Gäste.
  • Auf Wusch senden wir dir eine detailierte Preisliste zu.

Weitere Fragen beantworten wir gerne auch persönlich.

Unterkunft

Hotel Nordend

Località Tschaval 5
11020 Gressoney-La-Trinitè AO

oder

Hotel Dufour

Loc. Edelboden sup. 34
11020 Gressoney-La-Trinitè AO

Wichtige Hinweise vor der Buchung
Rechtliche Informationen

1. Tourenablauf / Reiseroute
Der beschriebene Programmablauf, bzw. Reiseroute ist nicht zwingend vom Bergführer oder Reiseleiter einzuhalten. Gründe für eine Anpassung können zum Beispiel das Wetter, Lawinen- und Schneelage, der Ausfall von Seilbahnen, Gebietssperrungen oder sonstige unvorhersehbare Einflüsse sein. Sollte der beschriebene Reiseablauf nicht möglich oder zu gefährlich sein, wird das Tourenprogramm entsprechend geändert.

2. Mindestteilnehmerzahl
Unsere Touren, Kurse und Reisen erfordern i.d.R. eine Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben ist. Sollte diese nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Zeitpunkt der Absage richtet sich nach Art und Dauer der Veranstaltung. Detaillierte Informationen dazu findest du in unseren AGB
Selbstverständlich bemühen wir uns, dir in diesem Fall ein Alternativangebot zu unterbreiten.
Bereits geleistete Anzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

3. Absagefristen bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
- Mehrtagestouren von mehr als 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 20 Tage vor Tourstart
- Mehrtagestouren ab 2 bis 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 7 Tage vor Tourstart
- Tagestouren: eine Absage erfolgt spätestens 48 Stunden vor Tourstart

4. Gruppengröße
Die in der Reisebeschreibung angegebene Gruppengröße bezieht sich auf die Personenanzahl, welcher jeweils ein Bergführer oder Reiseleiter zugeordnet ist.

5. Reisepreis / Zahlungsmodalitäten
Der Reisepreis enthält die gesetzlich vorgeschriebene Steuer, alle zusätzlichen Gebühren und, die in der Ausschreibung aufgeführten Leistungen. Nicht enthaltene Leistungen werden als Mehrkosten aufgelistet und soweit möglich beziffert. Diese Kosten können variieren und die Angaben dienen nur zur Orientierung.
Mit Abschluss des Reisevertrags und gegen Aushändigung des Reisesicherungsscheins, wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung hat bis spätesten 4 Wochen vor Tourstart zu erfolgen, sofern die Reise nicht noch wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. In diesem Fall gelten die unter 3. beschriebenen Absagefristen als Zahlungsziel.
Tagestouren, die nicht unter die Pauschalreiseregelungen fallen, werden nach Erhalt der Rechnung fällig.
Wir informieren dich rechtzeitig vor dem Zahlungsziel, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.

6. Versicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, -abbruchversicherung, sowie zu einer Reisegepäckversicherung, und einer Reiseunfallversicherung (evtl. als Paket abschließen). Möglicherweise ist dieser Schutz bereits in deinem Kreditkartenvertrag enthalten.
Zusätzlich raten wir zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die auch die Kosten einer Bergung, Rettung und eines Rücktransportes in das Heimatland abdeckt.
Weitere Hinweise zum Thema

7. Visa-, Pass- und Einreisebestimmungen
Informationen zur Einreise deines Reiselandes befinden sich unter der entsprechenden Länderinformation .

8. Tourismusabgaben
Alle Tourismusabgaben sind, sofern in der Leistungsausschreibung nicht anders angegeben, bereits im Reisepreis enthalten. Das sind z.B. Kurtaxen in Hotels oder Apartments.

9. Mobilitätshinweis
Für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist diese Reise nicht geeignet.

10. Sprache
Unsere Reisen, Touren, Kursen und Führungen, soweit nicht explizit in der Leistungsbeschreibung vermerkt, finden in deutscher Sprache statt. Bei Auslandsfahrten können einheimische, nicht deutschsprechende Reiseleiter, Hilfspersonal, sowie Berg- oder Skiführer zum Einsatz kommen, die von einem deutschsprachigen Bergführer begleitet werden.

11. Reiserücktritt
Der Reisende kann vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder ggf. einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

12. Restrisiko
Ein Restrisiko, dessen sich jeder Teilnehmer bewusst sein sollte, lässt sich beim Bergsport nicht vermeiden. Bei realistischer Selbsteinschätzung des eigenen Leistungsvermögens und Verwendung adäquater Ausrüstung kann dieses Risiko jedoch auf ein vertretbares Minimum reduziert werden.
Als Veranstalter tragen wir zur Risikominimierung bei, indem wir eng mit unseren Gästen über die geplanten Unternehmungen kommunizieren, unsere Touren sorgfältig vorbereiten und qualifiziertes Personal einsetzen. Trotz dieser Vorkehrungen kann bei der Ausübung der bergsportlichen Aktivitäten keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. Das verbleibende Restrisiko wird mit der Buchung akzeptiert.

13. Reiseveranstalter
Mountain Spirit Bergschule GmbH | Rathausweg 2 | 87538 Bolsterlang
Tel.: +49 8326 3856333 Mail: info@mountain-spirit.de

14. Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Art. 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) gewährt Ihnen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmäßige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen. Einer an sich rechtmäßigen Datenverarbeitung zur Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO sogar ohne jede Begründung widersprechen.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Widerspruch.html

EU-Rechte des Reiseteilnehmers
Formblatt nach § 651a des BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleitungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Mountain Spirit Bergschule GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Mountain Spirit Bergschule GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.

2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffener Reiseleistungen.

3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

4. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt Abhilfe zu schaffen.

10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Mountain Spirit Bergschule GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611-5335859, E-Mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Mountain Spirit Bergschule GmbH verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Reiseveranstalter:
Mountain Spirit Bergschule GmbH | Rathausweg 2 | 87538 Bolsterlang

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