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Skihochtouren Gr.Paradiso
& Mt. Rosa
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Skihochtour Gr. Paradiso & Mt. Rosa
Hohe Skiberge im Aosta Tal

Skihochtouren zu den höchsten Gipfel das Aosta Tals. Wir starten mit dem Gr. Paradiso und wechseln anschließend auf die Südseite der Mt. Rosa Gruppe nach Gressoney. Diese Gipfel sind für jeden versierten Skitourengeher ein gefundenes Fressen.

Wer sich skitechnisch diese Berge zutraut ist hier im Winter wesentlich bequemer und schneller unterwegs als mit Steigeisen im Sommer.
Ein besonderer Höhepunkt am letzten Tag ist die 3.000 m lange Abfahrt von der Signalkuppe durch das Val Salza bis hinunter nach Gressoney.

  • 4.000er Besteigung mit Ski
  • Endlose Gletscherabfahrten
  • Kombination - Hütte und Hotel
  • Komplette Gletscherausrüstung leihweise
  • Nur 4 Teilnehmer pro Bergführer
  • Hüttenzustieg mit Seilbahnunterstützung
  • Ortskundige, erfahrene Bergführer
5 Tage
4 Personen min. & max.
Programmablauf
1. Tag: Treffpunkt und Aufstieg zum Rifugio Chabod
↑ 850 Hm 3 Std.
Rifugio Chabod

Wir treffen uns um 14 Uhr am Parkplatz der Chabod Hütte im hinteren Val Savaranche bei Pravieux, ca. 500m hinter dem "Camping Gran Paradiso".
Gemeinsamer Hüttenaufstieg.

2. Tag: Gran Paradiso, 4.061m
↑ 1.380 Hm ↓ 2.000 Hm 7- 8 Std.
Gran Baita Hotel
Frühstück, Abendessen

Wir starten um 5 Uhr im Licht der Stirnlampe. Nach 1 Std. erreichen wir den Anfang des Gletschers, über mehrere Aufschwünge geht es auf ein Hochplateau (3.800 m). Wir gönnen uns eine kleine Pause bevor wirwir die letzte Etappe in Angriff nehmen. An der Randkluft auf fast 4.000 m legen wir unser Skidepot an und nach kurzer, leichter Kletterei (II. Grad UIAA) klatschen wir an der Gipfel Madonna ab. Vom Gipfel haben wir einen genialen Rundblick auf den Montblanc und unsere nächsten Gipfel im Monte-Rosa-Massiv.
Jetzt erwarten uns über 2.000 Meter Abfahrt in Val Savarenche.
Wechsel nach Gressoney und entspannter Abend im Hotel.

3. Tag: Punta Giordani, 4.046 m - Rifugio Mantova, 3.497 m
↑ 950 Hm ↓ 750 Hm 4 Std.
Rifugio Citta di Mantova
Frühstück, Abendessen

Von Staffal geht es mit der Seilbahn hoch zur Punta Indren 3.272m.
Die Normalroute zur Punta Giordani zieht direkt von der Seilbahnstation nach oben und es erwarten uns keine besonderen Schwiereigkeiten. Vom Gipfel genießen wir bietet einen fantastischen Blick auf den gesamten Monte Rosa.
Nach einer traumhaften Abfahrt bringt uns ein kurzer Gegenanstieg zur Mantovahütte.

4. Tag: Pyramide Vincent 4.215 m, Balmenhorn 4.167 m, Ludwigshöhe 4.342 m
↑ 1.150 Hm ↓ 1.150 Hm 6 - 7 Std.
Rifugio Citta di Mantova
Frühstück, Abendessen

Vier schöne Skiberge Gipfeln über 4.000 m stehen heute auf der Tourenliste. Pyramide Vincent, Balmenhorn und Ludwigshöhe stehen günstig nebeneinander, daß wir sie der Reihe nach mitnehmen. Anschließend erwartet uns eine hochalpine Gletscherabfahrt. Nach dem erfolgreichen Tag freuen wir uns auf die gemütliche Hütte und das leckere italienische Abendessen!

5. Tag: Parrotspitze 4.435 m, Signalkuppe 4.554 m und Zumsteinspitze 4.563 m
↑ 1.300 Hm ↓ 3.000 Hm 8 - 10 Std.
Gran Baita Hotel
Frühstück, Abendessen

Am frühen Morgen starten wir mit leichtem Gepäck in der Aufstiegsspur bis zum Lysjoch. Von hier können wir uns entscheiden in welcher Reihenfolge wir die höchsten Gipfel der Woche besteigen. Zuerst die Zumsteinspitze, danach Signalkuppe und zum Schluß die Parrot ist eine gute Runde. Zum krönenden Abschluß haben wir eine gewaltige Abfahrt vor uns. Zunächst geht es zurück zur Mantova Hütte. Nach einer kurzen Cappuccino Pause geht es an der Alta Luce vorbei weiter zur Einfahrt ins Val Salza. Herrliche Skihänge bis hinunter zum Talboden und zurück nach Staffal. Was für eine Abfahrt!
Zum Abschluß der Woche stoßen wir in der gemütlichen Bar im Hotel Nordend an und genießen die hervorragende valdostaner Küche.

Tourstart / Treffpunkt

Chabot Hüttenparkplatz, Val Savaranche,Pravieux, 14:00 Uhr

Ende der Tour

Gressoney-Staffal, ca. 9:00 Uhr

Leistungen & Zusatzkosten

Im Preis enthalten:

  • 5 Tage Bergführer inkl. alle Spesen
  • Hüttenreservierung und Organisation
  • Leihausrüstung kostenfrei (Steigeisen, Pickel, Klettergurt)
  • Max. 4 Teilnehmer pro Bergführer
  • 1% for the Planet

Nicht im Preis enthalten:

  • 3 x Ü/HP im Lager auf Berghütten
  • 2 x Ü/HP im Hotel
  • Tourismusabgaben
  • Bergbahnticket zur Punta Indren und zurück (ca. 50 Euro)
  • Parkplatzgebühren Staffal
  • Reiserücktrittsversicherung
Bilder zur Tour
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ab 1195,00 €

Termine

06.04. - 10.04.2025
Sonntag - Donnerstag
Plätze frei
1195,00 € - 4 Teilnehmer
Personen
Jetzt Buchen
20.04. - 24.04.2025
Sonntag - Donnerstag
wenige Plätze frei
1195,00 € - 4 Teilnehmer
Personen
Jetzt Buchen
Weitere Informationen
Anforderungen / Schwierigkeit

Technik:
Sichere Skitechnik bei der Abfahrt in vergletschertem Gelände, bei schlechter Sicht muss eventuell am Seil abgefahren werden, leichte Klettereien mit Steigeisen im Fels (UIAA II) mit Seilsicherung.

Alpine Erfahrung:
Erfahrung im Gehen mit Steigeisen vorteilhaft aber nicht zwingend erforderlich. Gute Trittsicherheit wird vorausgesetzt. Diese Tour ist auch für konditionsstarke Skihochtouren Einsteiger geeignet.

Ausdauer:
Tourdauer bis zu 8 Stunden in Aufstieg und Abfahrt, Aufstieg bis 1.350 Hm/Tag

Gipfelmöglichkeiten 8 x 4.000 m

Folgende Gipfel können erreicht werden:

  • Gran Paradiso 4.061 m
  • Punta Giordani 4.046 m
  • Vincent-Pyramide 4.215 m
  • Balmenhorn 4.167 m
  • Ludwigshöhe 4.341 m
  • Parrotspitze 4.432 m
  • Signalkuppe 4.559 m (Capanna Margherita)
  • Zumsteinspitze 4.563 m
Unterkünfte während der Tour
  • Rifugio Chabod
    Die Hütte ist der ideale Ausgangspunkt für die Besteigung des Gran Paradiso.
  • Rifugio Mantova
    Auf der Mt. Rosa Südseite befinden sich zwei Hütten. Die Mantova Hütte ist mit Duschen ausgestattet und bietet mehr Komfort gegenüber der gut 100 Meter höher gelegenen Gnifetti Hütte. Wir verbringen 2 Nächte auf der Hütte.

Hotel Nordend oder Dufour

Wichtige Hinweise vor der Buchung
Rechtliche Informationen

1. Tourenablauf / Reiseroute
Der beschriebene Programmablauf, bzw. Reiseroute ist nicht zwingend vom Bergführer oder Reiseleiter einzuhalten. Gründe für eine Anpassung können zum Beispiel das Wetter, Lawinen- und Schneelage, der Ausfall von Seilbahnen, Gebietssperrungen oder sonstige unvorhersehbare Einflüsse sein. Sollte der beschriebene Reiseablauf nicht möglich oder zu gefährlich sein, wird das Tourenprogramm entsprechend geändert.

2. Mindestteilnehmerzahl
Unsere Touren, Kurse und Reisen erfordern i.d.R. eine Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben ist. Sollte diese nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Zeitpunkt der Absage richtet sich nach Art und Dauer der Veranstaltung. Detaillierte Informationen dazu findest du in unseren AGB
Selbstverständlich bemühen wir uns, dir in diesem Fall ein Alternativangebot zu unterbreiten.
Bereits geleistete Anzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

3. Absagefristen bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
- Mehrtagestouren von mehr als 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 20 Tage vor Tourstart
- Mehrtagestouren ab 2 bis 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 7 Tage vor Tourstart
- Tagestouren: eine Absage erfolgt spätestens 48 Stunden vor Tourstart

4. Gruppengröße
Die in der Reisebeschreibung angegebene Gruppengröße bezieht sich auf die Personenanzahl, welcher jeweils ein Bergführer oder Reiseleiter zugeordnet ist.

5. Reisepreis / Zahlungsmodalitäten
Der Reisepreis enthält die gesetzlich vorgeschriebene Steuer, alle zusätzlichen Gebühren und, die in der Ausschreibung aufgeführten Leistungen. Nicht enthaltene Leistungen werden als Mehrkosten aufgelistet und soweit möglich beziffert. Diese Kosten können variieren und die Angaben dienen nur zur Orientierung.
Mit Abschluss des Reisevertrags und gegen Aushändigung des Reisesicherungsscheins, wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung hat bis spätesten 4 Wochen vor Tourstart zu erfolgen, sofern die Reise nicht noch wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. In diesem Fall gelten die unter 3. beschriebenen Absagefristen als Zahlungsziel.
Tagestouren, die nicht unter die Pauschalreiseregelungen fallen, werden nach Erhalt der Rechnung fällig.
Wir informieren dich rechtzeitig vor dem Zahlungsziel, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.

6. Versicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, -abbruchversicherung, sowie zu einer Reisegepäckversicherung, und einer Reiseunfallversicherung (evtl. als Paket abschließen). Möglicherweise ist dieser Schutz bereits in deinem Kreditkartenvertrag enthalten.
Zusätzlich raten wir zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die auch die Kosten einer Bergung, Rettung und eines Rücktransportes in das Heimatland abdeckt.
Weitere Hinweise zum Thema

7. Visa-, Pass- und Einreisebestimmungen
Informationen zur Einreise deines Reiselandes befinden sich unter der entsprechenden Länderinformation .

8. Tourismusabgaben
Alle Tourismusabgaben sind, sofern in der Leistungsausschreibung nicht anders angegeben, bereits im Reisepreis enthalten. Das sind z.B. Kurtaxen in Hotels oder Apartments.

9. Mobilitätshinweis
Für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist diese Reise nicht geeignet.

10. Sprache
Unsere Reisen, Touren, Kursen und Führungen, soweit nicht explizit in der Leistungsbeschreibung vermerkt, finden in deutscher Sprache statt. Bei Auslandsfahrten können einheimische, nicht deutschsprechende Reiseleiter, Hilfspersonal, sowie Berg- oder Skiführer zum Einsatz kommen, die von einem deutschsprachigen Bergführer begleitet werden.

11. Reiserücktritt
Der Reisende kann vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder ggf. einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

12. Restrisiko
Ein Restrisiko, dessen sich jeder Teilnehmer bewusst sein sollte, lässt sich beim Bergsport nicht vermeiden. Bei realistischer Selbsteinschätzung des eigenen Leistungsvermögens und Verwendung adäquater Ausrüstung kann dieses Risiko jedoch auf ein vertretbares Minimum reduziert werden.
Als Veranstalter tragen wir zur Risikominimierung bei, indem wir eng mit unseren Gästen über die geplanten Unternehmungen kommunizieren, unsere Touren sorgfältig vorbereiten und qualifiziertes Personal einsetzen. Trotz dieser Vorkehrungen kann bei der Ausübung der bergsportlichen Aktivitäten keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. Das verbleibende Restrisiko wird mit der Buchung akzeptiert.

13. Reiseveranstalter
Mountain Spirit Bergschule GmbH | Rathausweg 2 | 87538 Bolsterlang
Tel.: +49 8326 3856333 Mail: info@mountain-spirit.de

14. Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Art. 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) gewährt Ihnen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmäßige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen. Einer an sich rechtmäßigen Datenverarbeitung zur Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO sogar ohne jede Begründung widersprechen.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Widerspruch.html

EU-Rechte des Reiseteilnehmers
Formblatt nach § 651a des BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleitungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Mountain Spirit Bergschule GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Mountain Spirit Bergschule GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.

2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffener Reiseleistungen.

3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

4. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt Abhilfe zu schaffen.

10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Mountain Spirit Bergschule GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611-5335859, E-Mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Mountain Spirit Bergschule GmbH verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Reiseveranstalter:
Mountain Spirit Bergschule GmbH | Rathausweg 2 | 87538 Bolsterlang

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