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Ostrachtaler Klettersteig

Hoch über´m Bergsteigerdorf Hindelang

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Ostrachtaler Klettersteig
Das Klettererlebnis für Einsteiger, Genießer und Familien!

Der "Ostrachtaler" ist als Übungs- und Trainings Klettersteig konzipiert. Die Schwierigkeiten bewegen sich im Bereich B/C, der Steig ist sehr gut gesichert und unter Aufsicht eines Bergführers für den Einstieg bestens geeignet.

Erst 2018 ging dieser Klettersteig in Betrieb und bietet beeindruckende Aus- und Tiefblicke.
Nur etwa 20 Minuten wandern wir bequem vom Parkplatz in Oberjoch zum Einstieg und schon geht es die senkrechte Wand hinauf.
Auch für Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche ist dieser Klettersteig ein echtes Erlebnis.

Außerdem ist die Tour eine sehr gute Vorbereitung für den Edelrid-Kettersteig oder Hindelanger Klettersteig am Nebelhorn, der jeweils am darauffolgenden Tag von uns angeboten wird.

  • Kleine Gruppen, max. 8 Teilnehmer pro BF
  • Leihausrüstung inklusive
  • Sondertermine ab 4 Personen
1 Tag
5 - 8 Personen min. & max.
Programmablauf
Ablauf der Tour
↑ 300 Hm ↓ 300 Hm 3 Std.

Treffpunkt ist jeweils um 10:00 Uhr am Parkplatz P1 in Oberjoch.

Nach der Begrüßung erhältst Du deine Leihausrüstung und wir wandern etwa 20 Minuten zum Einstieg des Ostrachtaler Klettersteigs. Der Steig wurde als Übungsgelände eingerichtet und eignet sich perfekt, um alle notwendigen Handgriffe und Bewegungen zu erlernen und intensiv zu üben. Zunächst erläutert dein Bergführer die Handhabung der Ausrüstung und welche Gefahren entstehen können, aber natürlich auch wie du sie vermeidest. Auf den ersten Blick erscheint alles ganz einfach und logisch, doch schon nach den ersten Metern wirst du merken wie wichtig es ist, mit voller Konzentration bei der Sache zu sein.

Jetzt wird es ernst und unter den wachsamen Augen des Bergführers steigen wir in die Route ein. Die ersten Meter fühlen sich vielleicht noch etwas unsicher an. Aber mit jedem Meter, den wir höher steigen, wird das Bewegungsgefühl besser, du kletterst kraftsparender, das Umhängen der Karabiner wird routinierter, die Anspannung lässt nach und du hast Zeit zum Genießen!
Der Steig führt uns hoch zu einem herrlichen Aussichtspunkt und wir nehmen uns Zeit für eine kleine Brotzeit und genießen den Ausblick. Das gesamte Ostrachtal bis tief hinein in die Allgäuer Bergwelt breitet sich vor uns aus.

Wenn du nach der Tour feststellst, dass es auch ruhig etwas mehr sein darf, kannst du für den nächsten Tag den längeren Edelridklettersteig in´s Visier nehmen. Buchungen hierfür sind bereits im Vorfeld als Kombination empfehlenswert, aber auch noch kurzfristig möglich.

Ende der Tour: Parkplatz P1 in Oberjoch, ca. 14 Uhr.

Tourstart / Treffpunkt

Parkplatz P1 Oberjoch, 10:00 Uhr

Ende der Tour

Parkplatz P1 Oberjoch, ca. 14:00 Uhr

Leistungen & Zusatzkosten

Im Preis enthalten:

  • Einweisung in Material u. Technik
  • Klettersteigführung
  • Leihausrüstung (Gurt, Klettersteigset, Helm)

Nicht im Preis enthalten:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Parkplatzgebühr
Bilder zur Tour
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79,00 €

Termine

24.05.2025
Samstag
wenige Plätze frei
79,00 € - Standard
Personen
Jetzt Buchen
21.06.2025
Samstag
Plätze frei
79,00 € - Standard
Personen
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05.07.2025
Samstag
Plätze frei
79,00 € - Standard
Personen
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26.07.2025
Samstag
Plätze frei
79,00 € - Standard
Personen
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09.08.2025
Samstag
Plätze frei
79,00 € - Standard
Personen
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30.08.2025
Samstag
Plätze frei
79,00 € - Standard
Personen
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20.09.2025
Samstag
Plätze frei
79,00 € - Standard
Personen
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04.10.2025
Samstag
Plätze frei
79,00 € - Standard
Personen
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Weitere Tour Informationen
FAQ Ausrüstung
  • Festes Schuhwerk, leichte Berg- oder Trekkingschuhe, Zustiegsschuhe
  • Leichte Handschuhe, am besten aus Leder, Radlhandschuhe, griffige Handfläche
  • Kleiner Tagesrucksck mit Getränk und Brotzeit
  • Evtl. Sonnenbrille, Sonnencreme
Wichtige Hinweise vor der Buchung
Rechtliche Informationen

1. Tourenablauf / Reiseroute
Der beschriebene Programmablauf, bzw. Reiseroute ist nicht zwingend vom Bergführer oder Reiseleiter einzuhalten. Gründe für eine Anpassung können zum Beispiel das Wetter, Lawinen- und Schneelage, der Ausfall von Seilbahnen, Gebietssperrungen oder sonstige unvorhersehbare Einflüsse sein. Sollte der beschriebene Reiseablauf nicht möglich oder zu gefährlich sein, wird das Tourenprogramm entsprechend geändert.

2. Mindestteilnehmerzahl
Unsere Touren, Kurse und Reisen erfordern i.d.R. eine Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben ist. Sollte diese nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Zeitpunkt der Absage richtet sich nach Art und Dauer der Veranstaltung. Detaillierte Informationen dazu findest du in unseren AGB
Selbstverständlich bemühen wir uns, dir in diesem Fall ein Alternativangebot zu unterbreiten.
Bereits geleistete Anzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

3. Absagefristen bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
- Mehrtagestouren von mehr als 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 20 Tage vor Tourstart
- Mehrtagestouren ab 2 bis 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 7 Tage vor Tourstart
- Tagestouren: eine Absage erfolgt spätestens 48 Stunden vor Tourstart

4. Gruppengröße
Die in der Reisebeschreibung angegebene Gruppengröße bezieht sich auf die Personenanzahl, welcher jeweils ein Bergführer oder Reiseleiter zugeordnet ist.

5. Reisepreis / Zahlungsmodalitäten
Der Reisepreis enthält die gesetzlich vorgeschriebene Steuer, alle zusätzlichen Gebühren und, die in der Ausschreibung aufgeführten Leistungen. Nicht enthaltene Leistungen werden als Mehrkosten aufgelistet und soweit möglich beziffert. Diese Kosten können variieren und die Angaben dienen nur zur Orientierung.
Mit Abschluss des Reisevertrags und gegen Aushändigung des Reisesicherungsscheins, wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung hat bis spätesten 4 Wochen vor Tourstart zu erfolgen, sofern die Reise nicht noch wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. In diesem Fall gelten die unter 3. beschriebenen Absagefristen als Zahlungsziel.
Tagestouren, die nicht unter die Pauschalreiseregelungen fallen, werden nach Erhalt der Rechnung fällig.
Wir informieren dich rechtzeitig vor dem Zahlungsziel, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.

6. Versicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, -abbruchversicherung, sowie zu einer Reisegepäckversicherung, und einer Reiseunfallversicherung (evtl. als Paket abschließen). Möglicherweise ist dieser Schutz bereits in deinem Kreditkartenvertrag enthalten.
Zusätzlich raten wir zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die auch die Kosten einer Bergung, Rettung und eines Rücktransportes in das Heimatland abdeckt.
Weitere Hinweise zum Thema

7. Visa-, Pass- und Einreisebestimmungen
Informationen zur Einreise deines Reiselandes befinden sich unter der entsprechenden Länderinformation .

8. Tourismusabgaben
Alle Tourismusabgaben sind, sofern in der Leistungsausschreibung nicht anders angegeben, bereits im Reisepreis enthalten. Das sind z.B. Kurtaxen in Hotels oder Apartments.

9. Mobilitätshinweis
Für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist diese Reise nicht geeignet.

10. Sprache
Unsere Reisen, Touren, Kursen und Führungen, soweit nicht explizit in der Leistungsbeschreibung vermerkt, finden in deutscher Sprache statt. Bei Auslandsfahrten können einheimische, nicht deutschsprechende Reiseleiter, Hilfspersonal, sowie Berg- oder Skiführer zum Einsatz kommen, die von einem deutschsprachigen Bergführer begleitet werden.

11. Reiserücktritt
Der Reisende kann vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder ggf. einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

12. Restrisiko
Ein Restrisiko, dessen sich jeder Teilnehmer bewusst sein sollte, lässt sich beim Bergsport nicht vermeiden. Bei realistischer Selbsteinschätzung des eigenen Leistungsvermögens und Verwendung adäquater Ausrüstung kann dieses Risiko jedoch auf ein vertretbares Minimum reduziert werden.
Als Veranstalter tragen wir zur Risikominimierung bei, indem wir eng mit unseren Gästen über die geplanten Unternehmungen kommunizieren, unsere Touren sorgfältig vorbereiten und qualifiziertes Personal einsetzen. Trotz dieser Vorkehrungen kann bei der Ausübung der bergsportlichen Aktivitäten keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. Das verbleibende Restrisiko wird mit der Buchung akzeptiert.

13. Reiseveranstalter
Mountain Spirit Bergschule GmbH | Rathausweg 2 | 87538 Bolsterlang
Tel.: +49 8326 3856333 Mail: info@mountain-spirit.de

14. Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Art. 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) gewährt Ihnen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmäßige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen. Einer an sich rechtmäßigen Datenverarbeitung zur Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO sogar ohne jede Begründung widersprechen.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Widerspruch.html

EU-Rechte des Reiseteilnehmers
Formblatt nach § 651a des BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleitungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Mountain Spirit Bergschule GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Mountain Spirit Bergschule GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.

2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffener Reiseleistungen.

3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

4. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt Abhilfe zu schaffen.

10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Mountain Spirit Bergschule GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611-5335859, E-Mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Mountain Spirit Bergschule GmbH verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Reiseveranstalter:
Mountain Spirit Bergschule GmbH | Rathausweg 2 | 87538 Bolsterlang

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